Freitag, 8. Februar 2008

Alles nichts - oder? Burkhard Schröders Ideen zu Second Life in der Netzeitung

In der Netzeitung schreibt Burkhard Schröder über virtuelle Bankencrashs und mitunter vieles, dem ich widerspreche.

Zunächst ist Schröder der Auffassung, der Lindendollar sei "trotz seines «Wechselkurses» keine Währung, sondern nur ein Micropayment-System". Darin sei er "vergleichbar mit Microsoft Points", mit denen man für den Zune Songs kaufen kann.

Der Vergleich hinkt: Denn mit dem Lindendollar kann ich nicht nur bei Second Life, sondern bei allen möglichen Unternehmen in Second Life einkaufen gehen. Mit den Microsoft Points kaufe ich, wer hätt's gedacht, bei Microsoft.
Selbst wenn sich Linden via AGB auf den Standpunkt stellt, man kaufe nur Dienstleistungen von Linden, so sieht die Realität doch anders aus. Die Abwicklung der Verträge machen Avatar und Unternehmen unter sich aus. M.E. sind Linden-Dollar E-Geld.

Weiter behauptet Schröder, Avatare "könnten keine Veträge miteinander abschließen, die einklagbar wäre, ohne den realen Menschen hinter der virtuellen Maske identifiziert" zu haben.


An der Kasse von Edeka werde ich nun seit gut zehn Jahren auch nicht mehr nach dem Ausweis gefragt und schließe trotzdem Verträge über Frikadellen und Klopapier - Bargeschäfte des täglichen Lebens können nämlich durchaus anonym geschlossen werden. D.h. solange klar ist, dass irgendwer die Avatare steuert, kommt auch ein Vertrag zustande.
Für die Durchsetzung der Rechte gibt es in den USA tatsächlich eine Möglichkeit, "gegen Unbekannt" zu klagen (Lawgical). In Deutschland benötigt man genuine Auskunftsansprüche.

Schröder kommt zu folgendem Schluß: Die Nutzer in Second Life dürfen fast alles tun, solange keine ernsthaften Beschwerden laut werden.

Das ist natürlich Mumpitz. Auch an einen Stuhl gefesselte Menschen dürfen nicht alles tun, solange keine ernsthafte Beschwerden laut werden - das Problem ist doch eher Folgendes: Sie können nicht alles tun, was rechtswidrig ist, z.B. ein Haus anzünden. Sehr wohl können Avatare allerdings Beleidigen, Verleumden, Betrügen, (echte) Kinder missbrauchen, gegen Jugendschutz und das Verbot von Kinderpornografie verstoßen, faschistische Symbole verwenden, Urheberrechte und Markenrechte verletzen (wird fortgesetzt).

Schröder meint weiterhin, "(n)iemand (könne) bei Streitfällen ein Gericht anrufen."

Das hat man auch vom Internet geglaubt. Siehe dazu diese Sammlung gerichtlicher Verfahren (Lawspot) wegen virtueller Tatbestände.

Am Unverständlichsten bleibt mir jedoch folgendes Argument Schröders, warum Second Life nicht real sei: "Es gibt keinen Krieg (...)" In diesem Punkt wird Second Life's "Realismus" dann wohl von World of Warcraft übertroffen.

Siehe dazu auch auf RR:

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