Kampf der Industrien: Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. bekakelt sich mit der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI). Letztere hatten ein Papier herausgegeben, demzufolge die netzseitige Kontrolle über P2P-Tauschbörsen ohne weiteres realisierbar sei - was die Internetwirtschaft natürlich für abwegig hält. Der Kulturausschuss des Europaparlaments hat nun einen Änderungsantrag eingebracht, der die Pflichten der Zugangs-Provider verschärfen soll. (weitere Informationen beim Beck-Blog).
Freie Bahn für den Staat?
Kürzlich hatte ich von Mayer-Schönbergers Hypothese berichtet: Staatliche Regulierung von virtuellen Welten habe mit Bedacht zu erfolgen, damit diese sich nicht in den schwer bis gar nicht kontrollierbaren Schwarm von P2P-Rechnern zurückziehen ("Napster's Second Life"). Wenn sich schon getauschte Musik über "Fingerprints" als urheberrechtlich geschützt identifizieren lässt, ist dies vielleicht auch mit einer auf P2P-Netzwerken basierenden virtuellen Welt möglich - reicht der lange Arm des Gesetzes tatsächlich soweit? Haben staatliche Regulierungsgelüste nun doch freie Bahn?
Freie Bahn für den Staat?
Kürzlich hatte ich von Mayer-Schönbergers Hypothese berichtet: Staatliche Regulierung von virtuellen Welten habe mit Bedacht zu erfolgen, damit diese sich nicht in den schwer bis gar nicht kontrollierbaren Schwarm von P2P-Rechnern zurückziehen ("Napster's Second Life"). Wenn sich schon getauschte Musik über "Fingerprints" als urheberrechtlich geschützt identifizieren lässt, ist dies vielleicht auch mit einer auf P2P-Netzwerken basierenden virtuellen Welt möglich - reicht der lange Arm des Gesetzes tatsächlich soweit? Haben staatliche Regulierungsgelüste nun doch freie Bahn?
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