Donnerstag, 7. Februar 2008

Lindens Dollars - doch ein Fall für die BaFin?

Ich bin kein Bankenrechtler. Dennoch lehnte ich mich vor kurzem mit einer ad-hoc-Subsumtion weit aus dem Fenster und behauptete, zumindest deutsche Wechselstubenbetreiber in Second Life bräuchten als E-Geld-Verwalter eigentlich eine KWG-Erlaubnis der BaFin.

Dominic Peachey ist Bankenrechtler - und Policy Adviser der FSA (financial services authority). Und auch ihm scheint so etwas zu schwanen, berichtete heise vor Kurzem. Zwar sei der Moment für Bankenaufsicht noch nicht gekommen, aber man sollte beginnen, über diese Dinge nachzudenken, denn:
Unter bestimmten Voraussetzungen könne es sich bei virtuellen Währungen um E-Geld-Geschäfte handeln, für die eine Bankgenehmigung erforderlich ist.
In einem Bericht des Tech Digest vom Virtual Worlds Forum Europe wird Peachey wie folgt wiedergegeben:
(T)he minute users bring in real money and convert it to the in-game currency, it becomes worthy of regulation.
Linden selbst sieht seine Währung wohl eher als eine Art Anwartschaftsrecht - was jedoch angesichts der virtuellen Kauf-"Realitäten" wohl Wunschdenken ist:

You acknowledge that the Service presently includes a component of in-world fictional currency ("Currency" or "Linden Dollars" or "L$"), which constitutes a limited license right to use a feature of our product when, as, and if allowed by Linden Lab.

(s. AGB)

...ein Passus, wie so viele und vieles in dieser Branche: Ziemlich virtuell.

Wechselstubenbetreiber müssen sich vor Augen halten, dass sich ihr virtuell scheinendes Business recht real auf Verbraucher auswirken kann und sie eine entsprechende Verantwortung tragen.

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