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Mittwoch, 23. Januar 2008

"Inhalte, die belästigen, belästigen, oder anstößige Inhalte beinhalten"

...so deutscht man in den AGB von "World of Warcraft". Zu unerwünschten Inhalten gehören nämlich nach 4.B.1.:

Inhalte, die belästigen, schädigen oder drohen, beleidigen, belästigen, verleumden, diffamieren, herabsetzen, oder die vulgäre, obszöne, Angst einflößende, sexuell anstößige, rassistische, ethnisch oder auf andere Art anstößige Inhalte oder Sprachäußerungen beinhalten

Ähnlich schön sprachäußert sich Blizzard ganz am Ende:

Ich bestätige hiermit, einverstanden zu sein, dass die Benutzung von World of Warcraft durch mich eine Bestätigung meines Einverständnisses darstellt, ...

Dienstag, 22. Januar 2008

Präzise Klauseln

"Sie dürfen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung von World of Warcraft oder dem Service weder absichtlich noch unabsichtlich gegen das jeweils anwendbare Recht verstoßen."
Ach.

(aus Bizarrs Blizzards AGB für "World of Warcraft", D. - insgesamt übrigens 18 DIN A4 Seiten)