Dienstag, 19. August 2008

Anmerkung zu LG Köln "Kölner Dom" in der K&R

Thomas Büchner kommentiert in der K&R das Urteil des LG Köln zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Kölner Doms (s. aktualisiertes Literaturverzeichnis). Auch er hält den Dom für "reine" und nicht nur "angewandte Kunst". Das LG Köln hatte das anders gesehen und daher die notwendige Schöpfungshöhe hoch angesetzt.
Laut Büchner soll zudem der Lichtbildschutz gem. § 72 UrhG nicht voraussetzen, dass das Bild unter Benutzung strahlender Energie entsteht. Daher sollen auch "programmierte Bildpunkte" vom Leistungsschutz umfasst sein. Dem dürften manche widersprechen.

Donnerstag, 7. August 2008

Virtual Policy '08

Auf der Virtual Policy '08 ging es um IP-Rechte sowie steuer- und bankenrechtliche Fragen - wobei offenbar die Währungen von World of Warcraft, Second Life und Entropia Universe differenziert betrachtet wurden. Die Fachkonferenz zu virtuellen Welten wird vom Virtual Policy Network organisiert, dem auch Richard Bartle vorsitzt.
Andreas Lober war dort und bietet einen interessanten Link auf seinem GameLawBlog.

Terrorfinanzierung in virtuellen Welten

Terroristen benutzen Währungssysteme virtueller Welten möglicherweise zur Finanzierung. Davor warnt der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung Gilles de Kerchove laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung.

De Kerchove ist aufgefallen, dass 2006 über 1 Milliarde US-Dollar in virtuellen Gemeinschaften ausgegeben worden seien, und er nennt beispielshaft Second Life. Problematisch sei die große Anonymität und der Real Money Trade. "Aus dem Missbrauch dieser Websites" könnten sich "Gefahren der Terrorismusfinanzierung ergeben". Der EU-Koordinator empfiehlt die Zusammenarbeit mit "den einschlägigen Parteien", zu denen er die Zentralbanken und ggf. "die Zahlungsverkehrsdienstleister" zählt. (Vgl. Vermerk - PDF)

Hierbei wird es nicht um die kalifornische Betreiberfirm LindenLab gehen. Denkbar wäre allerdings, deutsche Tauschbörsen für Lindendollar anzugehen. Vielleicht wird mittelbar über die Terrorgefahr auch die BaFin noch einen kleinen Stups erhalten - und sich eines Tages dazu äußern, wer in Second Life so alles dem Kreditwesengesetz unterfällt. Das britische Fraud Advisory Panel hatte schon 2007 angemahnt, dass eine Überwachung virtueller Geldflüsse zur Bekämpfung von Geldwäsche wünschenswert sei. Die gleichfalls britische Organisation Financial Services Authority wies ebenfalls schon vor einiger Zeit darauf hin, dass virtuelle Währungen schon jetzt rechtlich der Bankenaufsicht unterfallen könnten. Auch US-Geheimdienste haben bereits erkannt, dass virtuelle Welten für die Terrorfinanzierung herhalten können - wie die Washington Post im Februar meldete. Für Beobachter virtueller Welten ist der Gedanke an Geldwäsche ohnehin nichts Neues (vgl. SLTalk vom Januar 2007).

Mittwoch, 6. August 2008

Update: Tibia - Tatbestand erhalten

Das Urteil des AG Regensburg zum Tibia-Fall nunmehr im Volltext.

Montag, 4. August 2008

Open Cheatbot? Blizzard beantragt Verbreitungsverbot

Blizzard, Betreiber von World of Warcraft und vor kurzem siegreich im Verfahren gegen sogenannte Cheatbots, möchte verhindern, dass der Cheatbot-Hersteller den Quellcode verbreitet. Ein entsprechender Antrag sei beim Bezirksgericht von Arizona eingegangen, berichtet Heise unter Berufung auf virtuallyblind. Damit möchte man verhindern, dass die Spieler sich ihre Cheatbots in Zukunft selbst basteln - und eventuell Firmen im Ausland die Cheatbot-Produktion übernehmen.

Aus dem Bauch heraus möchte ich vermuten, dass dieser Antrag die in den USA traditionell hoch gehaltene Meinungsfreiheit ein wenig überstrapaziert. Zudem könnte man auch argumentieren, dass die Offenlegung des Codes Spielebetreibern gerade helfen könne, sich gegen entsprechende Programme zu wappnen.
Andererseits: Deutsche Gerichte haben schon Onlinepublikationen als Störer haften lassen, wenn diese nur auf die Firmenseite entsprechender Kopierprogramme (AnyDVD etc.) verwiesen (Heise; jüngst LG München I). Das ist auch schon reichlich strapaziös - selbst hierzulande.