Samstag, 12. Juli 2008

Tibia-Urteile

Vor kurzem sprach ich mit RA Dr. Andreas Lober über zwei alte Urteile zur Onlinewelt Tibia.com. Inzwischen hat er diese auf seinem Blog kommentiert. Sie lagen schon eine Weile auf meinem Tisch, ohne dass ich Ihnen wirklich viel entlocken konnte. Ich habe nur die Begründungsteile, doch das wenige Wesentliche ist dort gesagt:

Ein ausgeschlossener Spieler hatte auf Zugang zum Spiel und - hilfsweise - Schadensersatz geklagt. Letzteren begehrte er, da er seinen Avatar für 800 Euro an einen Dritten verkaufen wollte - was allerdings durch die Regeln des Spiels untersagt war. In der zweiten Instanz ging es nur noch um den Schadensersatz.

Die zwei interessantesten Fragen bleiben leider unbeantwortet:
  1. Wann kann ein Spieler auf Zugang zu einem MMORPG klagen?
  2. Entsteht ihm durch den fehlenden Zugang ein Schaden?
Die Urteile stammen aus dem Jahr 2006, also unmittelbar vor dem virtuelle Welten-Hype um Second Life und World of Warcraft. Heute würde so ein Urteil sicherlich etwas detaillierter ausfallen.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Unglaublich, dass diese Entscheidungen bislang unveröffentlicht blieben. Wo hattest Du sie denn herbekommen?

Hendrik Wieduwilt hat gesagt…

Ich habe den Tibia-Betreiber Stephan Vogler im letzten Jahr zufällig kennen gelernt und er hat mir die Urteile freundlicherweise überlassen.
Könnte also sein, dass da noch mehr schlummert, aber kein Rechtsanwalt das Urteil zur Veröffentlichung weitergeleitet hat.

Anonym hat gesagt…

Ist denn über den Tatbestand noch irgendetwas bekannt? Die werden den Kerl doch nicht nur einfach so rausgeworfen haben, oder? Wenn doch, stellt das aberschon eine deutliche Differenz zu den bisherigen Entscheidungen in Sachen virtuelles Hausrecht dar, oder?

Hendrik Wieduwilt hat gesagt…

Habe inzwischen vom AG das Urteil samt Tatbestand erhalten und pflege es demnächst ein. Brief statt Mail, dafür hat es wenigstens 3,50 Euro für die Kopien gekostet und ich darf es abtippen.
Einfach wird überwertet.

Hendrik Wieduwilt hat gesagt…

Aufs Abtippen habe ich verzichtet, aber es ist jetzt online. Es geht v.a. um die Weitergabe von Zugangsdaten - was in den meisten virtuellen Welten verboten ist. Insofern kann von Willkür keine Rede sein. Sofern das Weitervergabeverbot wirksam einbezogen wurde, wird es auch nicht wg Benachteiligung/Überraschung unwirksam sein - das lässt sich auch der bisherigen Literatur dazu (und zum RMT) ganz gut entnehmen. Wäre die Weitergabe erlaubt, würde die Spielbalance leiden und dem Betreiber Kunden abgeschnitten.