Das dürfte Urheberrechtlern Freude bereiten: Die virtuelle Welt "MiniLife" erlaubt das Konvertieren von Fotos in virtuelle Gegenstände. Ohne das hier vertiefen zu wollen: Es wäre schon interessant zu wissen, ob/inwieweit der Bilderschutz gem. § 72 UrhG sich in den somit generierten Gegenständen fortsetzt. Der Fotograf der Vorlage ist jedenfalls gegen den unerlaubten "Import" als Gegenstand geschützt und könnte diesen untersagen.
Freitag, 11. April 2008
Vom Foto zum virtuellen Gegenstand
Rubrik: News
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