Samstag, 17. November 2007

Was ist... Web 2.0, Recht 2.0?

Web 2.0 bezeichnet das Internet einer neuen Entwicklungsstufe. Der Begriff wurde geprägt durch einen Artikel des Autoren und Softwareentwicklers Tim O'Reilly. Die Inhalte der Seiten werden maßgeblich von ihren Nutzern selbst eingestellt (sog. "User Generated Content" - UGC). Dies umfasst Videos (Youtube), Artikel (Blogs, Foren), Bilder (Flickr) und Selbstdarstellungen (Social Networks wie Facebook, StudiVZ, Xing, usw.). Aber auch Metaversen gehören dazu: Die 3D-Umgebung von Second Life besteht zum größten Teil aus UGC.

Diese Entwicklung bringt eine Reihe von Rechtsproblemen in nahezu allen Rechtsgebieten mit sich, deren Gesamtheit sich mit "Recht 2.0" zusammenfassen lässt.

Update:
Apropos Youtube: Wer eine mediale Aufbereitung des Begriffs "Web 2.0" wünscht, sollte sich den fünfminütigen Film des Anthropologen Michael Welsch anschauen.

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