Massively.com berichtet aktuell, dass der Avatar Lalinda Lovell eine eigene virtuelle Welt (litesim.com) plane. Der Name Lovell wird mit der Region "Wonderland" verbunden, jener Gegend in Second Life, in der Avatare in Kindsgestalt Sex simulierten ("Ageplay") und die damit vor etwa einem Jahr die Aufmerksamkeit von internationaler Medien und der deutschen Strafjustiz auf sich zog.
Reuters merkt dazu an, dass die AGB zwar Kinderpornografie ausdrücklich untersagten (was zutrifft). Allerdings würde ein virtuelles Werbeschild in Second Life für die neue Welt "Freiheit und Privatsphäre" versprechen.
Zwei Dinge sind hier erheblich beunruhigender als das Werbeschild:
1. Der Name tut nichts zur Sache
Anders als Linden verlangt Litesim keinerlei reale persönliche Daten bei der Registrierung. Der Account lässt sich allein durch Eingabe von Pseudonym, Emailadresse und Passwort kreieren - ein einziger Maskenball. Rechtsverfolgungen werden damit nahezu unmöglich gemacht. Eine Verbannung einzelner Avatare etwa auf Druck von Behörden würde nur dazu führen, dass sich Verbannte unter einem anderen Account binnen Minuten erneut anmeldet. Einzig die Sperrung seiner IP-Adresse könnte ihn mittelfristig fernhalten.
2. Rechtsordnungen der unbegrenzten Möglichkeiten?
Aufschlussreich sind zudem die Litesim.com-AGB. Sie beziehen sich nur auf US- und UK-Recht:
In den USA ist virtuelle Kinderpornografie wie "Ageplay" jedoch legal. Insoweit beruft man sich auf die Meinungsfreiheit. In Großbritannien scheint die Situation vergleichbar zu sein: Die Cybercrime-Convention wurde zwar ohne Vorbehalt angenommen. Allerdings enthält diese nur das Verbot von realistischen künstlich hergestellten Bildern, wovon bei Second Life (noch) nicht die Rede sein kann. Der Criminal Justice and Public Order Act von 1994 verbietet ebenfalls nur realistische Montagen. Soweit ersichtlich, hat sich hieran bis heute nichts geändert.You must not:
- Make use of the services in any manner which violates the laws of the United States of America or the United Kingdom
Die AGB von Litesim untersagen also Kinderpornografie - aber eben nicht Ageplay nach dem Verständnis der für die AGB maßgeblichen Rechtsordnungen.
In Deutschland kann "Ageplay" dagegen als Kinderpornografie strafbar sein.
Fazit:
Second Life-Betreiber Linden Lab "verbannte" Ageplay von Second Life - möglicherweise suchen sich Pädophile ein neues zweites Zuhause.
2 Kommentare:
Der letzte Kommentar enthielt lange Auszuege aus einer angeblichen Email des Litesim-Betreibers. Eine solche Veroeffentlichung privater Inhalte ist rechtlich problematisch, zumal ich nicht ueberpruefen kann, ob das Schreiben wirklich von Litesim kommt. Aus Haftungsgruenden musste ich den Kommentar loeschen.
Dergleichen also in Zukunft bitte per Mail an mich und nicht in die Kommentare.
English (short version): The last post was deleted for liability reasons. To the author (anonymous): Please contact me via email and refrain from posting content of private correspondence.
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