Dienstag, 6. Oktober 2009

Kein Schutz für typische Rollenspielelemente

Der urheberrechtliche Schutz von Rollenspielen - sowohl in der Brett- als auch in der Computervariante - ist vielschichtig: Figuren, Handlung, Gestaltungselemente und unter Umständen auch die Spielregeln können geschützt sein. Das LG Köln (Az.: 28 O 180/08) hat einem Hinweis von Martin Bahr zu Folge nun entschieden, dass zumindest Genre-Begriffe wie "Beruf", "Schwimmen" oder "Wetterkunde" frei übernommen werden können.



1 Kommentar:

Blogging Gems hat gesagt…

Es ist lächerlich, worauf man heute Schutzrechte anmelden kann. Mal schauen wann es endlich wieder Normalität in dem Bereich gibt.