Samstag, 19. September 2009

Patentklage gegen Betreiber virtueller Welten

Amerikanische Patente sind oft für Meldungen gut, die einerseits skurril anmuten, andererseits zu erheblichem juristischem Gezänk führen können. Kürzlich hat etwa Google vermeldet, dass man nunmehr mit einem Patentantrag durchgedrungen sei, der ein durch zwei Buttons garniertes Suchfeld in der Mitte einer Website schützt. Gegen Twitter prozessiert eine texanische Firma, weil sie die Rechte an einer bestimmten Art der Nachrichtenverbreitung beansprucht. Nun hat das Unternehmen Paltalk gegen mehrere renommierte Betreiber „virtueller Welten” geklagt, darunter Activision Blizzard, Macher des weltweiten Erfolgstitels „World of Warcraft”. Zu den Beklagten gehören außerdem Sony und NCSoft, ein in Korea sehr erfolgreicher Weltenbetreiber.

Virtuelle Welten sind interaktive Online-Spielumgebungen, die samt beinhalteter Gegenstände weiterexistieren, egal, wer gerade spielt (Persistenz). Das Patentrecht an dieser Eigenschaft will nun Paltalk Inc. erworben haben und hat daher am 14. September bei einem texanischen Bezirksgericht Klage eingereicht. Nach Informationen von Bloomberg verlangt Paltalk mindestens einen zweistelligen Millionendollarbetrag. Details zur Argumentation sind noch nicht bekannt.

Für bloße Geschäftsmodelle kann man nach deutschem Recht keinen Schutz beantragen, schon gar nicht auf dem Wege eines Patents. Damit könnte allenfalls das konkrete technische Verfahren einer virtuellen Welt geschützt werden. In Amerika sieht das anders aus. Der Boston Globe berichtet zudem, dass sich Paltalk in der Vergangenheit bereits in einem Patentstreit wegen Microsofts „Halo” gegen den Redmonder Riesen hat durchsetzen können – und generell der Gerichtsbezirk im östlichen Texas für gewagtere Patentklagen beliebt sei.

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