Andreas Lober (Kanzlei Schulte Riesenkampff) hat seine Kenntnisse in Sachen virtuelle Welten bereits mehrfach in Fachzeitschriften demonstriert (siehe Literaturverzeichnis). Auf der vor kurzem erwähnten HBI/FES-Konferenz in Berlin habe ich erfahren, dass er auch bloggt: Über Computerspiele und deren spezifische Rechtsfragen. Neben den interessanten Ausführungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Avataren gibt es z.B. einen sehr lesenswerten Bericht über diverse Fachkonferenzen zum Thema virtuelle Welten.
Montag, 16. Juni 2008
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