Montag, 16. Juni 2008

Gamelawblog.de

Andreas Lober (Kanzlei Schulte Riesenkampff) hat seine Kenntnisse in Sachen virtuelle Welten bereits mehrfach in Fachzeitschriften demonstriert (siehe Literaturverzeichnis). Auf der vor kurzem erwähnten HBI/FES-Konferenz in Berlin habe ich erfahren, dass er auch bloggt: Über Computerspiele und deren spezifische Rechtsfragen. Neben den interessanten Ausführungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Avataren gibt es z.B. einen sehr lesenswerten Bericht über diverse Fachkonferenzen zum Thema virtuelle Welten.

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