Den zahlreichen "Rechtsfragen virtueller Welten" stellen sich am 13.11. Teilnehmer eines Workshops an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg. Dort werkeln seit einiger Zeit Rechtswissenschaftler unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Taeger am gleichnamigen Forschungsprojekt, gefördert von der Stiftung Bremer Wertpapierbörse.
Montag, 5. Oktober 2009
Workshop "Rechtsfragen virtueller Welten"
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Hendrik Wieduwilt
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Rubrik: Termine / Berichte
Donnerstag, 7. August 2008
Virtual Policy '08
Auf der Virtual Policy '08 ging es um IP-Rechte sowie steuer- und bankenrechtliche Fragen - wobei offenbar die Währungen von World of Warcraft, Second Life und Entropia Universe differenziert betrachtet wurden. Die Fachkonferenz zu virtuellen Welten wird vom Virtual Policy Network organisiert, dem auch Richard Bartle vorsitzt.
Andreas Lober war dort und bietet einen interessanten Link auf seinem GameLawBlog.
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Hendrik Wieduwilt
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Rubrik: Bankenrecht, Termine / Berichte
Donnerstag, 17. Juli 2008
Roundtable: Web3D als Lernumgebung
Während der ersten Veranstaltung waren mehrere Vertreter aus Wirtschaft, Hochschulbetrieb und Politik zusammengekommen. Von ihnen hatten viele keine oder nur überschaubare Erfahrung mit virtuellen Welten gesammelt. Hanno Tietgens sah sich daher schnell den branchentypischen Schwierigkeiten ausgesetzt, die auch mir sehr vertraut ist: Wie erkläre ich möglichst schnell, was sich hinter "virtuellen Welten" verbirgt? Wie distanziere ich mich einerseits vom Hype, andererseits von der Panik in Bezug auf virtuelle Welten? Und schließlich: Wer weiß etwas Definitives, und sei es nur von der Gegenwart virtueller Welten (von der Zukunft ganz zu schweigen)?
Im Galopp ging es zunächst von Web 2.0 - "der Rezipient wird zum Sender" (Rupert Murdoch) - über virtuelle Welten - "7000 IBM-Mitarbeiter können nicht irren" - zum Ausblick auf das laut Tietgens wohl unausweichliche Web3D und seine Potenziale. Eine Grafik zur Größe aktueller virtueller Welten und der Alterstruktur ihrer Nutzer von KZero Research verdeutlichte vor Allem, was Second Life nicht ist: Ein (Kinder-)Spiel. Soziale Interaktion steht hier im Vordergrund, ähnlich wie bei den Welten There, Kaneva und Twinity. Lively stelle - zumindest im Moment - keine wirkliche Alternative dar. Für beachtenswert hält Tietgens dagegen die Konzepte von Qwaq, Project Wonderland, Webflock, Croquet und Lego Universe.
Auch Aktuelles kam zur Sprache: Neben Googles Lively unter anderem eine Meldung, die ich hier zunächst ausgelassen hatte: Ein Avatar aus der virtuellen Welt Second Life ist auf eine andere Plattform, OpenSim, teleportiert worden, wie dieses - satirisch überzeichnete - Video dokumentiert:
Sofern diesem Experiment echte Anwendungen folgen, hätte die Verkehrsfähigkeit von Avataren auch juristische Konsequenzen.
In der zweiten Veranstaltung, bei der ich nicht selbst dabei war, wurde es laut Tietgens konkreter: Es ließen sich vertreten die HAW, die TeleLearn Akademie, die Universität Hamburg und die Handelskammer (Abteilung Medien, IT und Design), diesmal mit einschlägiger Erfahrung im Bereich virtuelle Welten und zum Teil eigenen Projekten.
Insgesamt verblieb der Eindruck, dass die Beteiligten von den Möglichkeiten überwältigt waren, naheliegende und praktische Lösungen jedoch noch nicht erkennen konnten. Dennoch kam es in Folge der Meetings wohl zu konkreten Gesprächen. Ich bin gespannt, was sich ergeben wird.
Eigene Ideen für (m)eine Lehrveranstaltung im juristischen Bereich habe ich noch nicht, zumindest keine neue: Das Internetprojekt Saarbrücken hatte bereits 2007 einen Moot Court in der virtuellen Welt veranstaltet.
Im Hinblick auf die bestehende Zweifel an der Technologie wurde beim ersten Roundtable treffend daran erinnert, wie noch vor gar nicht so langer Zeit Bilder im Internet dargestellt wurden: Zeile für Zeile für Zeile - und dann brach die Verbindung zusammen.
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Hendrik Wieduwilt
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Dienstag, 17. Juni 2008
Heute: Castronova "kommt" nach "Hamburg"
Man braucht viele Anführungszeichen in Zeiten virtueller Vorlesungen: Der in Sachen MMORPG legendäre Edward Castronova (Indiana University) besucht heute, 17-19:00 den virtuellen Campus der Uni Hamburg in Second Life. Das Thema seines Vortrags lautet "Serious Busines in 3D - How Online Games will change Reality".
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Hendrik Wieduwilt
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Montag, 9. Juni 2008
Update: "Reales Recht für virtuelle Welten"
Audiofiles, Powerpoint-Dateien und Links zur Konferenz "Reales Recht für virtuelle Welten" (HBI / FES) (Bericht auf RechtReal) sind inzwischen auf dieser Seite des Hans-Bredow-Instituts herunterladbar.
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Hendrik Wieduwilt
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Samstag, 31. Mai 2008
Reales Recht für Virtuelle Welten - ein Konferenzbericht
Und wieder flogen die Penisse - das bekannte Beispiel von Anshe Chung, jenem Avatar, der auf einer virtuellen Pressekonferenz das Ziel einer Phallus-Attacke wurde, durfte natürlich nicht fehlen. Doch das Thema der von der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Hans-Bredow-Institut veranstalteten Konferenz mit dem Titel „Reales Recht für virtuelle Welten“ war grundsätzlicher Natur: Ist das Recht Hemmschuh oder Entwicklungsvoraussetzung für virtuelle Welten? Ein kursorischer Rückblick.
[zugleich veröffentlicht bei telemedicus]
Die Konferenz war zweigeteilt: Auf einem nichtöffentlichen Workshop diskutierten tagsüber internationale Experten in mehreren Abschnitten schwerpunktmäßig Fragen des virtuellen Eigentums, der Persönlichkeitsrechte sowie allgemeiner Abgrenzungsfragen zwischen Spiel und Realität. Die Diskussion setzte sich mit leicht verändertem Schwerpunkt bei der öffentlichen Podiumsdiskussion am Abend fort. Dort stand das Thema Jugendschutz im Vordergrund sowie die Frage, ob die deutsche Rechtslage im internationalen Vergleich ausreichend attraktive Bedingungen für Betreiber virtueller Welten bietet.
I. Die Podiumsdiskussion
Zu diesen in Politik und Praxis relevanten Aspekten äußerten sich Dorothee Belz (Microsoft Deutschland) sowie Andreas Lober (Kanzlei SchulteRiesenkampff) sowie die Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn (SPD). Insgesamt wurde die Regulierung zurückhaltend angesehen. Insbesondere Richard Bartle, Professor an der Universität Essex und der Co-Autor der ersten virtuellen Welt („MUD-1“) sprach sich für zurückhaltenden Umgang bei der Regulierung virtueller Welten aus. Computerspiele seien schützenswertes Kulturgut und im wesentlichen harmlos. Sowohl am Abend als auch tagsüber vertreten waren Viktor Mayer-Schönberger (Kennedy School of Government / Harvard University) sowie Wolfgang Schulz (Hans-Bredow-Institut), der die Diskussion durchgehend moderierte. Mayer-Schönberger mahnte die deutsche Politik zur Zurückhaltung: Regulierungsambitionen verglich er mit dem Stühlerücken auf der Titanic – denn die Betreiber virtueller Welten seien schon längst im liberaleren Ausland.
II. Der Expertenworkshop
Mayer-Schönberger war es auch, der mit einer Keynote den Workshop einleitete. Er warnte erneut vor einem Abwandern virtueller Welten in liberale Rechtssysteme oder gar in dezentrale P2P-Strukturen. Die Lösung: Anstelle eines staatlichen Direktzugriffs solle die Regulierung zwar staatlich gefördert, unmittelbar jedoch durch den Betreiber erfolgen. Urs Gasser (Universität St. Gallen, Schweiz) sekundierte mit Streitschlichtungsmodellen als Beispiel für Selbstregulierungsmaßnahmen in virtuellen Welten.
Die Grenze zwischen Virtualität und Realität
Bryan Camp (Texas Tech University of Law, Lubbock, USA) sprach sich dafür aus, bei der Analyse stets das Bild einer Theateraufführung im Blick zu behalten, um Realität und "zeroes and ones" auseinanderzuhalten. Dementsprechend hielt er virtuelle Einkünfte erst dann für steuerpflichtig, wenn sie in echtes Geld umgewandelt werden - eine Auffassung, die auch Gegenreden provozierte. Oliver Castendyk (Erich-Pommer-Institut, Potsdam) zog die Grenzen zwischen Spiel und Ernst anhand der Haftungsregeln, wie sie der BGH im Pogo- bzw. Rempeltanz dargelegt hatte. Rechtsverletzungen jenseits der Sittenwidrigkeit seien nicht einwilligungsfähig und die Spieler zumindest insoweit geschützt.
Viele Diskutanten teilten die Auffassung, dass unterschiedliche Auffassungen zum Thema "virtuelle Welten" auf eine fehlende Taxonomie zurückzuführen seien. Hinter dem Begriff verbergen sich so unterschiedliche Produkte wie das Rollenspiel „World of Warcraft“ aber auch „Second Life“. Ein Aspekt, der vom ebenfalls teilnehmenden Ren Reynolds (The Virtual Policy Network) bereits an anderer Stelle angesprochen wurde.
Wolfgang Schulz zeigte auf, in welcher Weise das Geschehen "in-world" mit dem realen Recht in Berührung tritt - und welche Konsequenzen man sich mit den einzelnen Rechtsgebieten "einkauft".
Virtuelles Eigentum
Matthias Lehmann (Universität Bielefeld) bereitete den Boden mit Ausführungen zum Eigentumsbegriff im deutschen Recht. Die Schlüsselfrage: Welche Rechtsnatur haben virtuelle Gegenstände und Avatare? In keinem anderen Zusammenhang traten die Unterschiede zwischen common und civil law deutlicher zu Tage. Der Begriff der „ownership“ und seine jeweils rechtliche Konnotation sorgte für rege Diskussion in der internationalen Teilnehmerschaft und dürfte auch die Nerven der Dolmetscherinnen auf die Probe gestellt haben. Trotz rechtskultureller und rechtsbegrifflicher Unterschiede schien sich die Problematik auf das aus anderen Zusammenhängen bekannte Körperlichkeitsproblem zu konzentrieren. Julia Striezel (Universität Bayreuth) wies in diesem Zusammenhang auf das virtuelle Hausrecht hin. Weiterhin wurden – eingeschränkt – auch Parallelen zum Hausrecht des Sportveranstalters gezogen.
Joshua Fairfield (Washington & Lee University School of Law) stellte die Grenzen dar, in denen das Vertragsrecht zur Regulierung der Rechtsverhältnisse der virtuellen Akteure genügen könne. Darüber hinaus regte er zum Nachdenken über „Virtual Property“ als Lösung für Haftungsfragen an und zitierte Spiderman: „With great power comes great responsibility.“ Die Anerkennung virtuellen Eigentums sei als Voraussetzung für Ökonomisierung zu sehen. Greg Lastowka (Rutgers School of Law, Camden) stellte die amerikanischen Konzepte „Cyberproperty“ und „Virtual Property“ einander gegenüber.
Persönlichkeitsrechte an Avataren
Hindert das reale Recht, insbesondere das Persönlichkeitsrecht, virtuelle Terroristen daran, den Avatar Anshe Chung mit dreidimensionalen Phalli zu bombadieren? Ulf Müller (ITM) ging noch einmal dieser Frage nach und wies dabei darauf hin, dass die Anerkennung von solchen Rechten bis auf weiteres ausschließlich den steuernden Menschen vorbehalten sei. Ein Durchschlagen von Beleidigungen des Avatars auf den Menschen wurde allerdings überwiegend für möglich gehalten – mit Einschränkungen: Wie ist es zu beurteilen, wenn (wie im Falle Chung) mehrere Personen einen Avatar steuerten? Müller entwarf auch das Szenario intelligenter Agenten – in ferner Zukunft sei angesichts neuer Technologien über die Beleidigungsfähigkeit von Avataren erneut nachzudenken.
Bartle: Das Spielerische nicht vergessen
Richard Bartle bezog in seiner Schlussnote zu den einzelnen Punkten Stellung und sprach sich insbesondere dafür aus, den Spielcharakter virtueller Welten nicht außer Acht zu lassen. Es sei letztlich auch Sache der Spieler, sich für oder gegen eine Welt zu entscheiden und damit für und gegen deren Regulierungsrahmen.
III. Kommentar
Als auf der Podiumsdiskussion um den internationalen Wettbewerb der Rechtssysteme debattiert wurde, zeigte sich, dass nicht nur die Berührung von virtueller und realer Welt Fragen aufwirft - sondern auch das Zusammentreffen von common law und civil law. Das ist in virtuellen Welten so spürbar wie in wohl keinem anderen Online-Angebot und ruft nach Expertise im internationalen Privatrecht - ein Thema, dass auf der Konferenz allerdings für unbehagtes Räuspern sorgte.
Als Salz in der Suppe traten die Skeptiker an diesem Tag auf: So fragte Leible anfangs recht direkt, was denn überhaupt reguliert werden solle. Belz stellte nüchtern fest, dass Welten wie Second Life nicht unbedingt im Focus der industriellen Aufmerksamkeit stünden - sondern Spiele. Im Übrigen, so die Volljuristin, machten juristische Gedankenspiele "zwar Spaß", seien aber nicht unbedingt bedeutsam für die Praxis. Monika Griefahn sah das Problem vor Allem beim Vollzug und weniger im materiellen Recht.
Dieser Skepsis sollten sich die Juristen unter den Game-Forschern mutig stellen. Virtuelle Welten treiben in vielerlei Hinsicht nur auf die Spitze, was in anderer Form bereits existierte. Von daher wenig überraschend der - wenn auch nicht tutti gespielte - Schlussakkord der Runde: Neue Regeln will momentan eigentlich niemand.
- Weitere Informationen zum öffentlichen Teil bei Golem und Heise
- Deutsch- bzw. englischsprachige juristische Literatur zum Thema
- neu: Audiologs u.v.m. (Hans-Bredow-Institut)
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Hendrik Wieduwilt
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Donnerstag, 8. Mai 2008
Podiumsdiskussion in Berlin: Reales Recht für virtuelle Welten
"Hindernis oder Voraussetzung für die Entfaltung des sozialen und wirtschaftlichen Potentials?"
Unter diesem Titel laden die Friedrich-Ebert-Stiftung und das hamburger Hans-Bredow-Institut zur Podiumsdiskussion nach Berlin. (s. Flyer)
Thema:
"Regulierung in und vonAuszug der Gästeliste:
virtuellen Online-Welten. Dabei soll es insbesondere um
Chancen und Risiken nationalstaatlicher Interventionen
gehen."
- Prof. Richard Bartle, Ph.D. University of Essex, Großbritannien
- er ist der Co-Autor der ersten "virtuellen Welt" (MUD-1)
- Dorothee Belz
- Direktor Law & Corporate Affairs, Microsoft Deutschland GmbH, Unterschleißheim
- Monika Griefahn, MdB
- Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Berlin
- Dr. Andreas Lober
- Rechtsanwalt, Kanzlei Schulte Riesenkampff, Frankfurt
- Autor von "Virtuelle Welten werden Real" - übrigens ein guter Einstieg in die Materie
- Prof. Dr. Viktor Mayer-Schönberger
- John F. Kennedy School of Government an der Harvard University, Cambridge, USA
- von ihm hatte ich schon einmal berichtet
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Hendrik Wieduwilt
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Mittwoch, 2. April 2008
Virtual Law Conference 2008
Morgen beginnt die Virtual Law Conference in New York. Ich bin selbst nicht vor Ort, werde aber über Sekundärquellen von den dortigen Ergebnissen berichten.
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Donnerstag, 6. März 2008
Hamburg baut erste deutsche Uni-Insel in Second Life
Die Universität Hamburg beginnt morgen als erste deutsche Hochschule mit dem Bau einer eigenen Insel in "Second Life". Auf der diesjährigen CeBIT sowie life in der virtuellen Umgebung feiern die Projektbeteiligten den virtuellen ersten Spatenstich, darunter Repräsentaten des SL-Betreibers Linden Lab, des interuniversitäten Campus Hamburg, der virtuellen Springer-Zeitschrift "AvaStar" sowie der durchführenden Medienagentur Büro X.
Hamburg bewies schon vor einem Jahr Pioniergeist: Auf der CeBIT 2007 präsentierte man sich als erste deutsche Stadt in der virtuellen Welt. Seitdem wächst die Region "Hamburg Islands" in der virtuellen 3D-Welt.
Nach Information der Medienagentur Büro X sind beim kalifornischen Second Life-Betreiber Linden Lab bereits 4000 internationale Projekte aus dem Bereich Bildung und E-Learning angemeldet. Der interuniversitäre "Campus Hamburg" bietet zum Beispiel die dreidimensionale Installation eines Containerterminals für logistische Übungszwecke an. Ein anderes Projekt thematisiert virtuelles Eventmanagement. Seit Oktober 2007 wurden sechs Pflichtveranstaltungen für über 30 eingeschriebene Studierende abgehalten.
Zugleich kündigt auch die TÜV NORD AG an, ihre 3D-Webpräsenz auszubauen.
(Ort: CeBIT 2008 in Hannover, Norddeutscher Gemeinschaftsstand, Halle 14, Stand G26)
- Uni Hamburg über ihren Stand bei der CeBIT 2008 (PDF)
- Programm und Lageplan der CeBIT 2008 bei Hamburg@Work (PDF)
- Second Life-Link zum CeBIT Stand
Kommentar:
Die schönen Screenshots künden von einer berauschenden Zukunft. Sie wurden offenbar mit der neuen Darstellungssoftware (Windlight) aufgenommen. Mit dem normalen Viewer sieht Second Life leider nicht so brilliant aus. Man darf gespannt sein.
"Inseln" in der virtuellen Welt stehen für separate Server. Ihr Besitzer kann zum Beispiel andere Nutzer am Betreten hindern und verfügt damit über die Möglichkeit, ungestört Projekte durchzuführen. Den Ausschluss anderer könnte man mit dem für Internetforen anerkannten "virtuellen Hausrecht" in Verbindung bringen. Über dessen dogmatische Grundlagen und Reichweite wird noch gestritten. Es bleibt zu spekulieren, inwiefern die SL-Bewohner sich auch unter- und gegeneinander auf ein Hausrecht berufen können.
(Ein Bericht von der virtuellen Veranstaltung folgt - ich hoffe, dieser virtuelle Besuch wird erfolgreicher als mein letzter.)
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Hendrik Wieduwilt
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Mittwoch, 5. März 2008
"Clash of Realities" in Köln gestartet
In Köln begann heute eine internationale Konferenz zum Thema Computerspiele. Medienpsychologen, Kulturwissenschaftler, Suchtexperten und Pädagogen sollen an drei Tagen den "Facettenreichtum des Forschungsgegenstands aufzeigen" und zu "Diskussionen anzuregen". Zu verschiedenen Bereichen wurden auch amerikanische Forscher eingeladen. Rechtswissenschaftliche Beiträge sind, soweit aus dem Programm ersichtlich, nicht vorgesehen. Gastgeber ist die FH Köln und Electronic Arts Deutschland, die Teilnahme ist kostenlos.
Kommentar
Die Spieleforschung ist eine wachsende Disziplin, die momentan verstärkt auch das Recht erreicht. Sie setzt der breiten Medien-Kritik an Computerspielen Versachlichung entgegen, was vor dem Hintergrung ahnungslos geführter Debatten um "Killerspiele" und "Scheinwelten" ausdrücklich zu begrüßen ist.
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Hendrik Wieduwilt
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Dienstag, 5. Februar 2008
Bericht zum Vortrag Mayer-Schönbergers (Chancen und Risiken Staatlicher Regulierung Virtueller Welten)
Thesen:
- Regulierung innerhalb der virtuellen Welten betrifft die Frage, auf welche Weise Konflikte der Nutzer gelöst werden. Reguliert wird durch Code, durch Vertrag und durch Ausübung von Zwang (Sperrung des Accounts).
- Zwischen den verschiedenen virtuellen Welten besteht ein Konkurrenzverhältnis, das auch den innerhalb dieser Welten ("in world") gezogenen Regulierungsrahmen zu einem Wettbewerbsfaktor werden lässt. Daher kann von einer Regulierungsdynamik zwischen den Metaversen gesprochen werden.
- Ein "Race to the Bottom" (Wikipedia) könnte die Folge sein, d.h. im Wettstreit mit anderen virtuellen Welten werden regulative Einschnitte minimiert.
- Staatliche Regulierungsversuche führen aufgrund des globalen Marktes zu einer Abwanderung virtueller Welten in liberalere Rechtssysteme (Regulierungsarbitrage).
- Die Regulierungskoordination von virtuellen Welten - etwa auf internationaler Ebene - birgt die Gefahr einer Dezentralisierung, wie sie Peer-to-Peer-Strukturen schon jetzt ermöglichen. An die Stelle eines zentralen Providers treten dann alle teilnehmenden Rechner als Mosaiksteinchen eines Welten-Providers. Damit wären virtuelle Welten dem staatlichen Zugriff weitesgehend entzogen, ganz so wie heutige Musiktauschbörsen im Vergleich zum ehemals zentral angebotenen Napster.
- Mayer-Schönberger spricht sich daher für eine begleitende nationalstaatliche Regulierung anstelle einer defensiven Strategie aus. Staaten müssen ihre Regulierungswünsche vor diesem Hintergrund überdenken.
Permeabilität:
Voraussetzung für einen Wettbewerb ist die Permeabilität der Welten - die Möglichkeit, von einer Welt in eine andere überzuwechseln. Zumeist kann das in einer Welt Erreichte (Geld, Status, Gegenstände) jedoch nicht in eine andere übertragen werden. Dies kommt konventionellen Kundenbindungsstrategien entgegen. Manche Betreiber gehen dennoch dazu über, Permeabilität geradezu zu begünstigen, indem Standards und Exportfunktionen zur Verfügung gestellt werden.
Interessante Einzelheiten:
- Virtuell und synthetisch - Begrifflich sind "virtuelle" von "synthetischen Welten" zu unterscheiden. Virtuell ist eine Welt, wenn die Umgebung überwiegend dynamisch durch die Nutzer generiert wird (z.B. Second Life). Synthetische Welten werden überwiegend durch den Betreiber gestaltet (World of Warcraft).
- Lock in - bei virtuellen Welten stellt sich das Problem, dass das Urheberrecht an den erstellten Gegenständen den Nutzern zufällt. Dem Betreiber entgleitet damit ein Stück weit die Kontrolle über seine Welt. Er sieht sich möglicherweise sogar Zahlungsansprüchen ausgesetzt, wenn er den Verlust der Gegenstände verursacht. (Lock-in: Wikipedia)
- Itembay - Nachdem Sony gegenüber ebay durchgesetzt hatte, dass virtuelle Gegenstände der "Everquest"-Reihe nicht mehr verkauft werden mögen, gründete man in Taiwan das Unternehmen Itembay - dessen Name Programm war.
- Evakuierungstests - U.a. die USA testen Evakuierungsszenarien in virtuellen Städten.
- Code - Für Second Life und die dortige Programmiersprache wurde bereits mehr Code als für Linux geschrieben.
Offene Fragen:
Während der Diskussion stellte ein Teilnehmer die Frage, was bei einem "Abschalten" von Second Life geschähe. Blizzard trifft in seinen AGB dazu eine Regelung - obwohl bei World of Warcraft kaum Möglichkeiten bestehen dürften, urheberrechtlich geschützte Inhalte herzustellen und sich das "Lock in"-Problem in dieser Form gar nicht erst stellt.
Bei Linden ist an diversen Stellen der AGB zu lesen, dass das Löschen von Währung und die Beendigung der Leistung in das absolute Belieben des Betreibers gestellt sei. Richtig deutlich wird es am Ende (5.3) (Großbuchstaben im Original):
THESE DATA, AND ANY OTHER DATA, ACCOUNT HISTORY AND ACCOUNT NAMES RESIDING ON LINDEN LAB'S SERVERS, MAY BE DELETED (...) AT ANY TIME FOR ANY REASON IN LINDEN LAB'S SOLE DISCRETION.
Ob es sich hierbei um wirksam einbezogenen AGB handelt, wird in einem späteren Beitrag noch zu klären sein.Link:
Das Thema wurde von Mayer-Schönberger (zusammen mit Crowley) in einem Aufsatz aufbereitet: Napster's Second Life?: The Regulatory Challenges of Virtual Worlds, Northwestern University Law Review 100, S. 1775 (PDF - s.a. Internetauftritt VMSweb.net)
Fazit:
Mein Projekt, die Haftung des Betreibers, erlangt durch die Annahme eines Regulierungswettbewerbs eine neue Bedeutungsebene: Der Wettlauf zur Welt ohne Regeln endet dort, wo die Deregulierung zu einem betriebswirtschaftlich unhaltbaren Haftungsrisiko wird.
Die Diskussion um virtuelle Welten hat das Potenzial zur Tiefe, jenseits der oft gestellten, aber schlichten Frage, ob das gegenwärtige Recht "denn auch in virtuellen Welten gilt". Angesichts des Peer-to-Peer-Szenarios, der möglichen Flucht in den rechtsfreien Schwarm von Einzelrechnern, muss diese Frage überdacht werden - und mit ihr traditionelle staatliche Regulierungsbedürfnisse. In Mayer-Schönbergers Worten: "No taboos!". Die neue, provokante Frage könnte lauten: Soll das Recht gelten?
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Hendrik Wieduwilt
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Mittwoch, 30. Januar 2008
Exkursionsbericht # 1: Auf Sand gebaut
Eine namhafte Runde hatte sich zum virtuellen Virtual Law-Event dieser Tage eingefunden: Neben Robin Harper, der Vizepräsidentin der LindenLabs (aka Robin Linden) und dem Präsidenten der McArthur-Stiftung Jonathan F. Fanton sollte auch Jack Balkin, Yale Professor für Verfassungsrecht zur Diskussion beitragen. Das Thema:"Träumen Avatare von Bürgerrechten?"
Dafür hatte ich mich - bzw. meinen Avatar - extra schick gemacht. In einem Ballsaal war mir vor Kurzem ein Anzug angeboten worden und den trug ich nun nicht ohne Stolz. Für eine Rasur und ein Abpumpen jener Muskelberge, die ich mir beim ersten Trip ins Second Life etwas voreilig zugelegt hatte, blieb allerdings keine Zeit mehr: Während meiner Vorbereitungen streikte nämlich zunächst die Grafikkarte und dann der Internetzugang.
Bemerkung blieb, die an diesem Abend zu mir vordrang. (Apropos Abend: Bei mir war es Abend, bei den Amerikanern jedoch mittag. Glücklicherweise ist in Second Life jeder Herr über den Sonnenstand, also habe ich später aus Solidarität auch "meine" Sonne an den Zenit geschickt.) Balkins Wortbeiträge bekam ich leider ebenfalls nicht mit.Nun machte sich Stehparty-Feeling breit - ich brauchte einen Gesprächspartner. Und da war er: Professor Balkin. Yale. YALE. Ich rannte los - und fand mich bis zum Haaransatz strampelnd im Beton des Bodens wieder. Klicken und "Fliegen" half nichts. Nicht nur ich wurde vom Boden verschluckt - auch andere Avatare versanken zeitweilig und chatteten um Hilfe. Treibsand ("Quicksand") beherrschte eine Weile die Gespräche. Wie kommt man raus? Rauszoomen, Kamera ausrichten und oben irgendwo "hinsetzen". Ach so. Balkin - war weg. Die Gelegenheit, mich in zwangloser Atmosphäre zwischen sprechenden Katzen und virtuellen Philanthropen dem Yale-Professor aufzudrängen - verpasst.

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Hendrik Wieduwilt
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Donnerstag, 24. Januar 2008
Termin: Podiumsdiskussion
Erneut ein Termin des Hans-Bredow-Instituts: 29.1.2008 bildet eine Podiumsdiskussion den Abschluss der Ringvorlesung "Games Online".
(17-19 Uhr c.t. in Raum 40, Department Technik, Fakultät Design Medien Information, Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), Stiftstr. 69, Hamburg.)
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Dienstag, 22. Januar 2008
Havard- und Yale-Dozenten zum Thema Ö-Recht und Virtuelle Welten
Zwei zeitnahe Termine zum Thema Ö-Recht und virtuelle Welten:
"Real World"
Ob die Veranstaltung offen für jedermann ist, konnte ich leider nicht herausfinden.
"In World"
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Hendrik Wieduwilt
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Freitag, 16. November 2007
Workshops zum Thema
In München und Stuttgart werden im November/Dezember Workshops zum Thema Haftungsrisiken im Web 2.0 angeboten. Referent ist Dr. Carsten Ulbricht.
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Hendrik Wieduwilt
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