Der urheberrechtliche Schutz von Rollenspielen - sowohl in der Brett- als auch in der Computervariante - ist vielschichtig: Figuren, Handlung, Gestaltungselemente und unter Umständen auch die Spielregeln können geschützt sein. Das LG Köln (Az.: 28 O 180/08) hat einem Hinweis von Martin Bahr zu Folge nun entschieden, dass zumindest Genre-Begriffe wie "Beruf", "Schwimmen" oder "Wetterkunde" frei übernommen werden können.
Dienstag, 6. Oktober 2009
Kein Schutz für typische Rollenspielelemente
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Hendrik Wieduwilt
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Rubrik: geistiges Eigentum
Montag, 5. Oktober 2009
Workshop "Rechtsfragen virtueller Welten"
Den zahlreichen "Rechtsfragen virtueller Welten" stellen sich am 13.11. Teilnehmer eines Workshops an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg. Dort werkeln seit einiger Zeit Rechtswissenschaftler unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Taeger am gleichnamigen Forschungsprojekt, gefördert von der Stiftung Bremer Wertpapierbörse.
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Hendrik Wieduwilt
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Rubrik: Termine / Berichte
Samstag, 19. September 2009
Patentklage gegen Betreiber virtueller Welten
Virtuelle Welten sind interaktive Online-Spielumgebungen, die samt beinhalteter Gegenstände weiterexistieren, egal, wer gerade spielt (Persistenz). Das Patentrecht an dieser Eigenschaft will nun Paltalk Inc. erworben haben und hat daher am 14. September bei einem texanischen Bezirksgericht Klage eingereicht. Nach Informationen von Bloomberg verlangt Paltalk mindestens einen zweistelligen Millionendollarbetrag. Details zur Argumentation sind noch nicht bekannt.
Für bloße Geschäftsmodelle kann man nach deutschem Recht keinen Schutz beantragen, schon gar nicht auf dem Wege eines Patents. Damit könnte allenfalls das konkrete technische Verfahren einer virtuellen Welt geschützt werden. In Amerika sieht das anders aus. Der Boston Globe berichtet zudem, dass sich Paltalk in der Vergangenheit bereits in einem Patentstreit wegen Microsofts „Halo” gegen den Redmonder Riesen hat durchsetzen können – und generell der Gerichtsbezirk im östlichen Texas für gewagtere Patentklagen beliebt sei.
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Hendrik Wieduwilt
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Rubrik: geistiges Eigentum
Dienstag, 19. August 2008
Anmerkung zu LG Köln "Kölner Dom" in der K&R
Thomas Büchner kommentiert in der K&R das Urteil des LG Köln zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Kölner Doms (s. aktualisiertes Literaturverzeichnis). Auch er hält den Dom für "reine" und nicht nur "angewandte Kunst". Das LG Köln hatte das anders gesehen und daher die notwendige Schöpfungshöhe hoch angesetzt.
Laut Büchner soll zudem der Lichtbildschutz gem. § 72 UrhG nicht voraussetzen, dass das Bild unter Benutzung strahlender Energie entsteht. Daher sollen auch "programmierte Bildpunkte" vom Leistungsschutz umfasst sein. Dem dürften manche widersprechen.
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Hendrik Wieduwilt
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Rubrik: Literaturauswertung