Dienstag, 6. Oktober 2009

Kein Schutz für typische Rollenspielelemente

Der urheberrechtliche Schutz von Rollenspielen - sowohl in der Brett- als auch in der Computervariante - ist vielschichtig: Figuren, Handlung, Gestaltungselemente und unter Umständen auch die Spielregeln können geschützt sein. Das LG Köln (Az.: 28 O 180/08) hat einem Hinweis von Martin Bahr zu Folge nun entschieden, dass zumindest Genre-Begriffe wie "Beruf", "Schwimmen" oder "Wetterkunde" frei übernommen werden können.



Montag, 5. Oktober 2009

Workshop "Rechtsfragen virtueller Welten"

Den zahlreichen "Rechtsfragen virtueller Welten" stellen sich am 13.11. Teilnehmer eines Workshops an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg. Dort werkeln seit einiger Zeit Rechtswissenschaftler unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Taeger am gleichnamigen Forschungsprojekt, gefördert von der Stiftung Bremer Wertpapierbörse.


Samstag, 19. September 2009

Patentklage gegen Betreiber virtueller Welten

Amerikanische Patente sind oft für Meldungen gut, die einerseits skurril anmuten, andererseits zu erheblichem juristischem Gezänk führen können. Kürzlich hat etwa Google vermeldet, dass man nunmehr mit einem Patentantrag durchgedrungen sei, der ein durch zwei Buttons garniertes Suchfeld in der Mitte einer Website schützt. Gegen Twitter prozessiert eine texanische Firma, weil sie die Rechte an einer bestimmten Art der Nachrichtenverbreitung beansprucht. Nun hat das Unternehmen Paltalk gegen mehrere renommierte Betreiber „virtueller Welten” geklagt, darunter Activision Blizzard, Macher des weltweiten Erfolgstitels „World of Warcraft”. Zu den Beklagten gehören außerdem Sony und NCSoft, ein in Korea sehr erfolgreicher Weltenbetreiber.

Virtuelle Welten sind interaktive Online-Spielumgebungen, die samt beinhalteter Gegenstände weiterexistieren, egal, wer gerade spielt (Persistenz). Das Patentrecht an dieser Eigenschaft will nun Paltalk Inc. erworben haben und hat daher am 14. September bei einem texanischen Bezirksgericht Klage eingereicht. Nach Informationen von Bloomberg verlangt Paltalk mindestens einen zweistelligen Millionendollarbetrag. Details zur Argumentation sind noch nicht bekannt.

Für bloße Geschäftsmodelle kann man nach deutschem Recht keinen Schutz beantragen, schon gar nicht auf dem Wege eines Patents. Damit könnte allenfalls das konkrete technische Verfahren einer virtuellen Welt geschützt werden. In Amerika sieht das anders aus. Der Boston Globe berichtet zudem, dass sich Paltalk in der Vergangenheit bereits in einem Patentstreit wegen Microsofts „Halo” gegen den Redmonder Riesen hat durchsetzen können – und generell der Gerichtsbezirk im östlichen Texas für gewagtere Patentklagen beliebt sei.

Dienstag, 19. August 2008

Anmerkung zu LG Köln "Kölner Dom" in der K&R

Thomas Büchner kommentiert in der K&R das Urteil des LG Köln zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Kölner Doms (s. aktualisiertes Literaturverzeichnis). Auch er hält den Dom für "reine" und nicht nur "angewandte Kunst". Das LG Köln hatte das anders gesehen und daher die notwendige Schöpfungshöhe hoch angesetzt.
Laut Büchner soll zudem der Lichtbildschutz gem. § 72 UrhG nicht voraussetzen, dass das Bild unter Benutzung strahlender Energie entsteht. Daher sollen auch "programmierte Bildpunkte" vom Leistungsschutz umfasst sein. Dem dürften manche widersprechen.